Ritter Hermann von Winningen weist mit Zustimmung seiner Frau dem Grafen Wilhelm von Katzenelnbogen 3 Mk von seinen Eigengütern an, erhält sie für sich und seine lehnfähigen Erben als Lehen zurück und ist damit dem Grafen als Mann zu Lehensdiensten verbunden. Nach seinem Tode soll die Gülte an seinen nächsten lehnsfäigen Erben fallen. Hat er keinen, soll das Gut gleichwohl ständig ungeteilt, unversetzt und unverkauft bleiben und vom Grafen einem lehnsfähigen Manne gegeben werden. Dabei handelt es sich um einen Weingarten zu Winningen im Destil beim Garten des Heinrich Kind von Pfaffendorf, Zinsen aus einem Weingarten am Wolfspfade und aus einem Weingarten am Gire
1382
Johann von Winningen hat von Graf Wilhelm von Katzenelnbogen den Hof zu Dorweiler mit Zubehör, einen Hof zu Morsweiler und die Weinberge zu Burgen zu Lehen empfangen.