1457 Weinabgaben in folgenden Dörfern: Massenheim: 20 fl für Bannweine, 15,5 Tn 3 H. aus Weingärten und Äckern Kostheim: Die Nonnen zu Altenmünster haben für Atzung und Dienste 60 fl. und 3 Fd. (3000 l) Wein gegeben. Nordenstadt: Bannwein Delkenheim: 15 fl. für Bannwein Breckenheim: 20 fl. Für 2 Bannweine Münster: 14 junge H. von einem Weingarten in derSmyhen Die Weingärten betragen zu Hochheim 1,5 M., zu Kostheim 7,5 M., zu Massenheim 7M., zu Delkenheim 7,5. und zu Wallau 7 M. Zu Massenheim sind ferner 7 M. verliehen für die dritte Traube und zu Delkenheim 10 M., ferner sind 5,5 Ohm Wein weniger 3 Vt. zu Delkenheim fällig. Der Wein aus den Weingärten ist veranschlagt auf 80 fl. jährlich einschließlich der Weingülte. An Kirmeswein und -diensten sind fällig zu Diedenbergen 1 Fd., zu Massenheim 1 Fd., zu Delkenheim 0,5 Fd., zu Wallau 1 Fd., zu Breckenheim 1 Fd., zu Kostheim 1 Fd. und zu Medenbach 0,5 Fd. Diese Kirmesweine und-dienste sind mit 50 fl. veranschlagt. (4973)
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